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Beamten-Vorschriften aus Deutschland
(eingesandt von: sascha)
Na da soll noch mal einer sagen deutsche Beamte wären faul. Hier ein kleiner Auszug, wieviel Mühe sie sich geben, uns doch eindeutig unverständliche Dinge präzise und verständlich zu erläutern:

Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern.
"alles klar"

Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt.
"?? - auch klar"

Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.
"? na hier wirds schon schwieriger"

Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nich Wertbeutel sondern Wertsack genant wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt sondern versackt wird.
"aber DAS ? --- Hää???

Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.
"Schade eigenlich... aber was ist, wenn M änner ihre Frauen erschießen ???"

Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.
"Aha."

Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist die Dienstreise beendet.
"Na sowas... "

Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes.
" - ok das erscheint logisch...."

Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margariene im Sinne des Margarienengesetzes.
"? SOWAS gibt es ?"

Es ist nicht möglich , den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von §16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen.
"Na wer macht den sowas?"

An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instantz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben.
"??? ijuijuiju..."

Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen
"meine Güte"

Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen.
"Ach komm hör auf, ehrlich?"

Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiter bearbeitet werden
"glückwunsch!"

Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.
"..ich kann nich mehr!!!"

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